Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mir ist wichtig, dass die vertraglichen Grundlagen
unserer Zusammenarbeit zu jeder Zeit für Sie transparent und nachvollziehbar
sind. Dafür können Sie hier die AGB in Ruhe lesen. Wenn Sie Fragen dazu haben,
melden Sie sich bitte.

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Michael
Schroeder (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Klient/in als Dienstvertrag
im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts
Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das
generelle Angebot des Coaches, Coaching für Menschen mit Führungs- oder
Fachverantwortung oder für Menschen in einer beruflichen Neuorientierungsphase,
annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven
Umstrukturierung.

Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne
Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus
gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es
Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall
bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung
entstandenen Leistungen erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber der/dem
Klientin/en in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks
Coaching anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der/des Klientin/en entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees kann
nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist
daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung
eines bestimmten Ziels der/des Klientin/en.

Soweit der/die Klient/in die Anwendung die angebotenen
Methoden ablehnt, hat er das dem Coach gegenüber unverzüglich zu erklären.

 

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

Coaching ist ausdrücklich keine Ausübung der
Heilkunde, demnach darf der Coach gem. Heilpraktiker-Gesetz § 1 Abs. 2 keine
Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine
Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz
dafür. Der/die Klient/in trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle
Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coachingtermine.
Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und
physische Belastbarkeit voraus.

 

§ 4 Mitwirkung der/des Klientin/en

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in
nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver
Mitwirkung der/des Klientin/en sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die
Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching wie
auch für eine aktive Mitarbeit bei den angewendeten Methoden.

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder
notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang des weiteren Coachings im
Sinne der/des Klientin/en bestimmend sein.

 

§ 5 Verantwortung der/s Klientin/en

Die/Der Klient/in erkennt an, dass sie/er während der
Sitzungen sowie zwischen den Sitzungen in vollem Umfang selbst für ihre/seine
körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

 Sie/Er erkennt an, dass alle Schritte und
Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihr/ihm durchgeführt werden, nur in
ihrer/seiner eigenen Verantwortung liegen.

 

§ 6 Verantwortungsbereich des Coachs und Vertraulichkeit des Coachings

Der Coach verpflichtet sich, die Daten der/des
Klienten/in nach gültigem Recht zu schützen. Bestandteil dieser Verpflichtung
ist, die personenbezogene und vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem
vertraglich vereinbarten Coaching zu verwenden.

Vertrauliche Informationen, die der Coach schriftlich
erhält oder persönlich aufzeichnet, werden so verwahrt, dass kein unbefugter
Dritter Zugriff darauf nehmen kann.

Er ist verpflichtet, alle ihm zur Verfügung stehenden
Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen der/des Klientin/en einzusetzen.
Er muss der/m Klientin/en einen anderen Coach nennen, wenn er selbst nicht in
der Lage ist, das Coaching fachgerecht zum vereinbarten Ziel zu führen.

Der Coach behandelt die Daten der/des Klientin/en
vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie
deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen der/des Klientin/en
Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der/des Klientin/en.

§ 6 Abs. 4 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach
aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist,
beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung
auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an
Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte,
Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

§ 6 Abs. 4 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in
Zusammenhang mit dem Coaching persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine
Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten
oder Tatsachen entlasten kann.

Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen.
Der/dem Klientin/en steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann
eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die
dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 5 bleibt davon unberührt.

Sofern der/die Klient/in ein detailliertes Protokoll
über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und
honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

Für ausführliche Informationen zum Datenschutz
siehe: Datenschutzerklärung.

 

§ 7 Honorierung des Coaches

Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und der/dem Klientin/en
vereinbart worden sind, gelten die Sätze der Preisliste von „Denkreiseleiter – Systemisches Coaching und Training Michael Schroeder“. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind von der/dem Klientin/en innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele,
Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu
vereinbaren und im Dienstleistungs-Vertrag bzw. schriftlichen Angebot festzuhalten.

Wird ein Coaching außerhalb des Praxisstandorts
vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls
Übernachtungskosten berechnet.

 

§ 8 Absage, Verschiebung und Versäumnis eines Termins, Ausfallhonorare

Erscheint der/die Klient/in ohne Absage nicht zum
vereinbarten Termin, so ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des
Sitzungspreises fällig.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein,
wenn der/die Klient/in 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt
und ein Ersatztermin vereinbart wird. Oder wenn der/ die Klient/in ohne
Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. Ein
Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

Wird eine Sitzung weniger als 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin abgesagt, sind 50% des Sitzungspreises als Ausfallhonorar
fällig.

Erscheint der/die Klient/in verspätet zum Termin
besteht kein Anspruch auf das Nachholen der versäumten Zeit über den vereinbarten Terminzeitraum hinaus. Das
Sitzungshonorar ist in voller Höhe fällig.

Beendet der/die Klient/in  im Zeitraum des
gebuchten Coaching-Pakets vorzeitig durch Kündigung die vertraglich vereinbarte
Zusammenarbeit, ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe des gebuchten Pakets
fällig. Es erfolgt keine – auch nicht anteilige – Rückerstattung der
Paket-Gebühren.

Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden
müssen, werden der/dem Klientin/en nicht in Rechnung gestellt. Der/die
Klient/in hat in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Coach. In diesem
Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen
Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer
nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf
Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

 

§ 9 Copyright

Alle an die/den Klientin/en ausgehändigten Unterlagen
sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, in der festgelegten Vergütung
enthalten. Die Unterlagen sind für den persönlichen Gebrauch der/des
Klientin/en bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coaching- und Trainings-Konzepten und
Unterlagen gehört allein Michael Schroeder. Der/Dem Klientin/en ist es nicht
gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Michael Schroeder
ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

 

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten bzgl. des Dienstleistungs-Vertrages und
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu
empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden
schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungs-Vertrages
oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder
werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht
tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem
Parteiwillen am nächsten kommt.